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Termine und Fristen
SS 2022: 01. April 2022 - 30. September 2022
Vorlesungszeit: 19.04.2022 - 23.07.2022
Vorlesungsfreie Zeit: Gesetzliche Feiertage
WS 2021/22: 01. Oktober 2021 – 31. März 2022
Vorlesungszeit: 18.10.2021 - 19.02.2022
Vorlesungsfreie Zeit: 20.12.2021 bis 01.01.2022 und Gesetzliche Feiertage
siehe auch: Allgemeine Studienberatung der TU Berlin
oder: Studierendensekretariat
Mündliche Prüfungen
Anmeldung im Prüfungsanmeldezeitraum und Abmeldung (Rücktritt von der Prüfung) bis 1 Tag vor Prüfungsdatum (Prüfungsdatum vom Prüfer/ der Prüferin definiert)
Bei Absage oder Nichterscheinen zur Prüfung kann ein neuer Prüfungstermin erst im folgenden Semester vergeben werden.
Ohne vorherige Anmeldung zu den Prüfungen (gelber Zettel oder QISPOS) werden keine Termine für mündliche Prüfungen vergeben!
Ohne vorherige Anmeldung zu den Prüfungen werden keine Leistungen anerkannt!
Rücktritt von einer Prüfung
In der Regel gilt: Sie können von einer Prüfung, zu der Sie sich angemeldet haben, wieder zurücktreten. Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt nur innerhalb der Rücktrittsfrist möglich ist! Der Rücktritt muss schriftlich spätestens einen Tag vor der Prüfung bei dem für Sie zuständigen Prüfungsteam eingehen. Das elektronische Formular dazu finden Sie unter Informationen & Hinweise.
Bei Portfolioprüfungen (vormals prüfungsäquivalenten Studienleistungen) ist ein Rücktritt nach Ende der Anmeldefrist, in der Regel 6 Wochen nach Semesterbeginn, nicht mehr möglich.
Innerhalb der Rücktrittsfrist sind keine Nachweise nötig. Nach Fristablauf sind IMMER entsprechende Nachweise (z.B. Attest) erforderlich. Ausnahmen zu Rücktritten nach Ablauf der Rücktrittsfrist sind in § 50 Abs. 3 der AllgStuPO geregelt.
siehe auch:
http://www.pruefungen.tu-berlin.de/menue/informationen_hinweise/pruefungen/ruecktritte/
Erkrankung am Prüfungstag
Wenn Sie am Prüfungstag erkrankt sind, müssen Sie ein ärztliches Attest bis spätestens 5 Tage nach dem Prüfungstermin bei dem für Sie zuständigen Prüfungsteam einreichen. Dazu beantragen Sie den Rücktritt mit dem Formular unter Informationen & Formulare
Legen Sie das Attest bei und leiten Sie es Ihrem zuständigen Prüfungsteam zu:
- auf dem Postweg
- durch Abgabe im Campus Center oder
- durch Einwurf in den Briefkasten Ihres Prüfungsteams.
Ihre Fachprüfenden sind ebenfalls zu benachrichtigen.
Beachten Sie bitte, dass das Attest in der Regel nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein darf..